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DIE GRUNDSÄTZE

DES ORDENS

 

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er Abendland-Orden vom Hl. Martin ist eine internationale hierarchische Gemeinschaft von Damen und Herren, die einerseits die alten, ehrwürdigen Ritterorden und andererseits eine der Zukunft dienende Zielsetzung sind zur Grundlage hat.

Der  Abendland-Orden vom Hl. Martin ist die

Zusammenfassung aller Ordensmitglieder und Ordens- angehörigen  (Inhaber von Ordenswürden).

Der  Abendland-Orden vom Hl. Martin hat den Zweck, die Aufgabe und das Ziel, eine Erneuerung und Verbreitung der christlich-abendländischen Reichstradition zu betreiben. Er ist bestrebt mit den dieser Tradition zugehörigen, erhaltenswerten ideellen und kulturellen Werten in Verbindung mit den Gegebenheiten unserer Zeit für eine wahre abendländische Einheit einzustehen und so den Völkern der Erde den ersehnten Frieden vorzuleben, um Krieg, Elend und Furcht zu bannen.

Die Förderung von Kunst und Wissenschaft gemäß dieser Zielsetzung ist ein echtes Anliegen des Ordens.

Der Orden betrachtet es als wichtige Aufgabe, seinen Angehörigen jede mögliche Beratung, Förderung und Schutz zu bieten.

Im Bedarfsfall, zum Beispiel bei Notständen und dergleichen, beteiligt sich der Orden an geeigneten Hilfsaktionen bzw. organisiert derartige Maßnahmen. Dazu gehören auch andere vom Orden ausgeübte karitative Tätigkeiten.

Der Schutzpatron des Ordens ist der Hl. Martin von Tours.

Sein Namensfest am 11. November sowie der Tag

der Ordensgründung am 12. November  werden alljährlich vom Orden festlich begangen.

Der Abendland-Orden vom Hl. Martin ist  von

der Internationalen Ordens-Union (I.O.U.) anerkannt.

Jeder Ordensangehörige hat die Pflicht, zu jeder Zeit, unter allen Umständen und gegenüber jedermann die Zielsetzung des Ordens wahrzunehmen, sich den ordnungsgemäßen Weisungen der Amtsträger des Ordens zu fügen und alles zu unterlassen, was dem Ansehen des Ordens abträglich sein könnte.

Jeder Ordensangehörige betrachtet die tägliche Verrichtung eines Gebetes oder eines guten Werkes im Sinne des Ordens als selbstverständliche Pflicht.

Wer sich vorbehaltlos unseren ordensinternen moralischen, hierarchischen und disziplinären Anschauungen homogen

fühlt, den nehmen wir nach Erfüllung der entsprechenden Vorraussetzungen, mit feierlichem Gelöbnis in unsere Reihen auf.

Zur Investitur für die Offizierswürde sind nur Damen und Herren christlichen Glaubens zugelassen.

 

 

S. H. Friedrich  Josef  v. Perko-Greiffenbühl-Friaul

Stifter, Souverän und Ordensgeneral des Abendland-Ordens vom Hl. Martin

 

 

 

DIE ORGANISATION

DES ORDENS

 

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ie Leitung des Ordens liegt in den Händen des Souveräns und Ordensgenerals.  Er und die zu bestimmten Ämtern berufenen Komture bilden die Ordensregierung (Rat der Komture).

Der  Souverän und Ordensgeneral ist der Garant der Einheit und Unteilbarkeit des Ordens. Er entscheidet bindend in allen Fragen der Auslegung des Ordensreglements und ist oberste Instanz in allen Streitfragen.

Der Souverän und Ordensgeneral verleiht die Ordenswürden und beruft bzw. bestätigt die Amtsträger des Ordens.

Der Großkomtur vertritt den Souverän und Ordensgeneral im Falle seiner Verhinderung und führt nach dessen Ableben seine Geschäfte bis zum Amtsantritt eines Nachfolgers weiter.

Der Ordenssekretär leitet das Ordenssekretariat.

Der Ordensschatzmeister leitet das Wirtschaftsamt des Ordens

und erledigt alle Geschäfte, die mit der Finanzgebarung

zusammenhängen.

Der Generalvisitator führt das Ressort „Innere Angelegenheiten“.

Der Justitiar ist für„Rechtsangelegenheiten“ zuständig.

Für bestimmte Arbeitsbereiche werden vom Souverän und Ordensgeneral Komture und Ordensreferenten berufen. Ihre Kompetenzen werden jeweils für die Dauer ihrer Berufung festgelegt. Die oben genannten Personen müssen römisch-katholischen Glaubens sein.

Zur Erleichterung der administrativen Leitung des Ordens können vom Souverän und Ordensgeneral für bestimmte Gebiete Vikariate, Hauptpräfekturen, Präfekturen und Subpräfekturen errichtet werden.

 

 

 

S. H. Friedrich Erich v. Perko-Greiffenbühl-Friaul

Souverän und Ordensgeneral des Abendland-Ordens vom Hl. Martin

 

 

DIE ORDENS-ANGEHÖRIGEN

 

 

 

 

 

 

ür die Ordensangehörigen gibt es folgende Rangstufen:

 

 

 

 

a) Junker – Schwester (dies sind junge Damen und Herren (i. d. R. vom vollendeten 16. bis 21. Lebensjahr)), die sich besonders im Dienste des Ordens bewährt haben und nach Ablegung des „Jugendversprechens“ vom Souverän und Ordensgeneral zu „Junkern bzw. Schwestern vom Abendland-Orden“ ernannt wurden.

 

b) Postulanten. Dies sind Damen und Herren, die nach zufrieden stellender Probezeit für würdig erachtet wurden, das „Kleine Ordensgelöbnis“ abzulegen und vom Souverän und Ordensgeneral zu „Postulanten vom Abendland-Orden“ ernannt wurden.

 

c) Offiziere. Dies sind Postulanten christlichen Glaubens, die nach einer angemessenen, zufrieden stellend verlaufenen Dienstzeit und nach Ablegung des „Großen Ordensgelöbnisses“ vom Souverän und Ordensgeneral zu „Offizieren vom  Abendland-Orden“ ernannt wurden.

 

d) Ordensangehörige im Offiziersrang können für besondere Verdienste durch den Souverän und Ordensgeneral  in die Würde von „Kommandeuren“, „Kommandeuren I. Klasse“ und schließlich von „Großoffizieren“ erhoben werden.

 

e) Ordensseelsorger. Dies sind Priester, welche nach ihrer Investitur zum Offizier vom Souverän und Ordensgeneral zu „Ordenskuraten“ oder „Ordensprälaten“ ernannt wurden.

 

 

Standarte und Zeremonienschwert des Abendland-Ordens vom Hl. Martin

 

 

 

DIE ORDENS-INSIGNIEN

 

 

 

urch das Tragen der Insignien verpflichtet der Orden seine Angehörigen, die Ziele des Ordens offen zu bekennen, für sie einzustehen, sie zu verteidigen, zu erklären und zu propagieren.

Die Ordensinsignien dürfen nur bei offiziellen Anlässen des Ordens getragen werden. Für das Tragen von Insignien  zu anderen Anlässen ist eine besondere Erlaubnis einzuholen.

Die an die Ordensangehörigen verliehenen Insignien sind ein Ausdruck des Vertrauens seitens des Abendland-Ordens vom Hl. Martin, sie müssen deshalb immer als besondere Ehrenzeichen betrachtet und verwahrt werden. Sie werden ihren Trägern als Zeichen der verliehenen Würde zu treuen Händen übergeben und bleiben immer Eigentum des Ordens.

Die Insignien des Abendland-Ordens vom Hl. Martin sind bei der Internationalen Ordens-Union (I.O.U. II/2) registriert.

 

Die Insignien für die einzelnen Rangstufen sind:

 

         

a) Das „Allgemeine Ordensabzeichen“.  Es ist ein goldenes Kreuz in der Form des Zeremonienkreuzes des Heiligen Römischen Reiches, in dessen vier Winkeln goldene Doppeladler stehen.  Es wird als Steckkreuz auf dem linken Revers bzw. an der linken Brustseite getragen. Das Zivilabzeichen – Rosette – wird ebenfalls auf dem linken Revers bzw. an der linken Brustseite getragen.

 

b) Das „Postulantenkreuz“. Es ist ein schwarzemailliertes goldenes Kreuz in der Form des Zeremonienkreuzes des Heiligen Römischen Reiches. Es wird für männliche Postulanten an einem  Dreieckband, für weibliche Postulanten an einer Schleife getragen. Das Band ist karmesinrot.

 

c) Das „Offizierskreuz“. Es hat dieselbe Form wie das Postulantenkreuz. Es ist beidseitig schwarz emailliert und in den vier Winkeln des Kreuzes stehen goldene Doppeladler. Über dem Kreuz ist eine Darstellung der Krone des Heiligen Römischen Reiches gesetzt. Es wird von männlichen Offizieren an einem Band um den Hals getragen. Weibliche Offiziere tragen die Insignie an einer Schleife. Das Band ist karmesinrot.

 

d) Das „Kommandeurkreuz“. Es hat dieselbe Form und Größe wie das Offizierskreuz, jedoch ohne Krone. Es wird als Steckinsignie an der linken Brustseite getragen.

 

e) Der „Kommandeurstern“. Dies ist ein achtstrahliger, brillantierter Silberstern, in dessen Mitte ein Kreuz in der Form des Kommandeurkreuzes aufgelegt ist. Es wird an der linken Brustseite getragen.

 

f) Das „Großoffizierskreuz“.  Es hat die Form, Größe und Ausführung des Offizierskreuzes und wird an einem breiten karmesinroten Band von der rechten Schulter zur linken Hüfte getragen.

 

Die weiteren Bestimmungen betreffend das Zeremoniell und die Arbeitsformen des Abendland-Ordens vom Hl. Martin sind aus dem Ordensreglement ersichtlich.

 

 

Die wichtigsten Insignien des Abendland-Ordens vom Hl. Martin

(Oben: Offizierskreuz,  links: Postulantenkreuz,  rechts: Kommandeurstern,

Mitte: Großoffizierskreuz)

 

 

 

 

 

Die Flagge der Abendländischen Erneuerung 

das höchste Symbol aller I. O.   U.-Gemeinschaften

 

Die „Flagge“ ist das höchste Symbol aller Gemeinschaften, die in der Internationalen Ordens-Union registriert sind. Sie wird bei Märschen und anderen Formationsformen vor allen Ordensstandarten bzw. Fahnen geführt.

Der rote Grund bedeutet christliche Nächstenliebe, aber auch die Bereitschaft, für unsere Ziele einzutreten. Das goldene Kreuz symbolisiert das Christentum. Im internationalen Flaggencode ergibt sie den Buchstaben „R“.

 

Das heißt für uns „Renaissance“ = Wiedergeburt = christlich- abendländische Reichsidee.

 

 

 

Quellennachweis:

„Der Abendland-Orden vom Hl. Martin“, Wien 1965,

„Manifest des Abendland-Ordens vom Hl. Martin“, 1968,

 Deklaration des Abendland-Ordens vom Hl. Martin“, 1972,

„Reglement desAbendland-Ordens vom Hl. Martin“, 1974.

„Österreichisches Ordenshandbuch“, R. Freiherr v. Prohazka, 1979.

 

Herausgegeben von der Internationalen Ordens-Union (I.O.U.),  Ausgabe 2003.

Für den Inhalt verantwortlich: Friedrich Erich Perko, beide Feldgasse 13 , 1080 Wien, Austria.

Telefon & Fax +43-(0)1-581 09 10

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